Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. §1 Geltungsbereich

    Alle Produkte und Dienstleistungen, die von Meta Mango (nachfolgend: Agentur) für den Auftraggeber erstellt oder erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Agentur und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen von Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Anerkennung der Agentur verbindlich.

  2. §2 Angebote

    Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.

  3. §3 Vertrag

    Der Vertrag beginnt mit dem unter Punkt 5 definierten Zahlungseingang und endet mit der Abnahme der Produkte und Dienstleistungen durch den Auftraggeber. Ein Vertrag der Agentur kommt erst durch die getätigte und im Vertrag vereinbarte Vorauszahlung durch den Auftraggeber zustande. Die Agentur behält sich vor, Aufträge aus folgenden Gründen abzulehnen oder abzubrechen:

    1. §3.1

      Die zur Vollendung des Vertrags festgelegten und vom Auftraggeber zu liefernden Daten (z.B. Logo, Fotos, Texte) entsprechen nicht den Bedingungen bzw. Formaten, wie sie im Vertrag angegeben wurden.

    2. §3.2

      Die Qualität der Daten vom Auftraggeber entsprechen nicht den Anforderungen um dem gegenüber der Agentur erteilten Auftrag gerecht zu werden.

  4. §4 Preise

    Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB. Sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Agentur verstehen sich zuzüglich der derzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% und soweit nicht explizit genannt, ohne Versandkosten.

  5. §5 Zahlungsbedingungen, Mängelansprüche

    1. §5.1

      Bei Aufträgen über EUR 2.000,00 netto ist die Agentur berechtigt, drei Teilrechnungen zu stellen, 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-Freigabe und 1/3 nach Abschluss des Auftrages.

    2. §5.2

      Wird die Zahlung ohne erkennbaren Grund durch den Auftraggeber oder dessen Bank zurückgezogen, so wird der Auftraggeber gegenüber der Agentur einer zusätzlichen Zahlung von 5% der Nettorechnungssumme schuldig. Der Anspruch der Agentur auf Zahlung der vollen Rechnungssumme bleibt des Weiteren unberührt bestehen und muss innerhalb einer 7-tägigen Frist beglichen werden. Bestehen offene Zahlungsansprüche behält sich die Agentur vor, die Leistungserstellung oder -bereitstellung zu unterbrechen bzw. gemäß Punkt 3 nachträglich abzulehnen. Ist der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nach Ablauf der genannten Frist nicht nachgekommen, so behält sich die Agentur das Recht vor, daraus entstehende zusätzliche Mahn- und Bearbeitungsgebühren dem Kunden direkt in Rechnung zu stellen.

    3. §5.3

      Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die Agentur in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, auch diesen geltend zu machen. Bei vom Auftraggeber nachgewiesenen Mängeln, ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Leistung steht.

  6. §6 Verschwiegenheitspflicht, Referenznennung

    1. §6.1

      Die Agentur verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle ihm zur Verfügung gestellten Daten durch den Auftraggeber, Stillschweigen zu bewahren. Die Agentur hat die Möglichkeit im Rahmen seiner Vertragserfüllung die ihm anvertrauten Daten an Dritte (Dienstleister) weiterzugeben, welche im Rahmen der Dienstleistungen der Agentur in einem Vertragsverhältnis stehen.

    2. §6.2

      Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf die Agentur den Auftraggeber auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

  7. §7 Haftung

    Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang. Diese Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

  8. §8 Fremdinhalte, Domainnamen

    1. §8.1

      Die rechtliche Zulässigkeit von Dienstleistungen ist durch den Auftraggeber zu prüfen, er trägt das Verwendungsrisiko. Dies gilt auch dann, wenn die Dienstleistungen auf einem Vorschlag der Agentur beruhen oder durch diese gefertigt wurden.

    2. §8.2

      Insbesondere haftet die Agentur nicht für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers oder für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen.

  9. §9 Gerichtsstand

    Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen ist der Sitz der Agentur, Frankenberg/Eder.

  10. §10 Sonstige Bestimmungen

    Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung des Punkts 11 bedarf ebenfalls der Schriftform.

  11. §11 Salvatorische Klausel

    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.